Donnerstag, 1. März 2012

Hygieneskandal bei Müller-Brot kein Anlass für Gesetzesänderungen

Die Bundesregierung sieht in dem Hygieneskandal der bayerischen Firma Müller-Brot keine Veranlassung zu neuerlichem gesetzgeberischen Konsequenzen. Die Produktionsanlagen von Müller-Brot waren Ende Januar geschlossen worden, nachdem bei Kontrollen durch das Landesuntersuchungsamt gravierende hygienische Mängel festgestellt worden waren. Am 15. Februar hat die Großbäckerei Insolvenz angemeldet.