Donnerstag, 1. März 2012

Oberlandesgericht spricht "Faire Milch" frei

Das Oberlandesgericht in München hat im Prozess um die Faire Milch die Hauptklage der Wettbewerbszentrale abgewiesen. Es ging um die Frage, ob die Marke Faire Milch der Milchvermarktungsgesellschaft zulässig ist oder nicht. Nach zweijährigem Rechtsstreit hat das Oberlandesgericht München entschieden, dass das Versprechen der Milchvermarktungsgesellschaft 40 Cent jedes verkauften Liters Milch an den Erzeuger weiter zu geben keine Irreführung oder ein unzulässiges Alleinstellungsmerkmal sei. Von dieser Entscheidung sind auch 30 Milchbauern aus dem Allgäu betroffen. Diese hatten sich gemeinsam mit 90 weiteren Milchbauern zu einer Erzeugergemeinschaft zusammengeschlossen. Verboten hat das Gericht aber den Hinweis kommt ausschließlich von Höfen aus Ihrem Bundesland. Dies sei laut Gericht nicht nachweisbar. Sollte die Milchvermarktungsgesellschaft damit weiterhin werben droht eine Strafe von bis zu 250.000 Euro.