Donnerstag, 7. Juni 2012

EU-Parlament: Kein Greening unter 20 ha

Capoulas Santos schlägt vor, dass Landwirte, die zwischen 5 ha und 20 ha bewirtschaften, lediglich zwei unterschiedliche Früchte anbauen müssen und zwar auf jeweils wenigstens 10 % der Fläche. Größere Betriebe sollen zu drei Kulturen verpflichtet werden, von denen jede einzelne mindestens 5 % und höchstens 70 % der Fläche beanspruchen darf. Betriebe unter 50 ha mit einem Gründlandanteil von 80 % oder mehr würden davon ebenfalls ausgenommen.