Dienstag, 15. Oktober 2013

Vollablieferungspflicht an Erzeugerorganisationen wird aufgeweicht

Landwirtschaftliche Betriebe, die Mitglied einer Erzeugerorganisation sind, müssen dieser künftig nur noch mindestens 90 % des betreffenden, von ihnen vermarkteten Agrarproduktes andienen. Das hat der Bundesrat jetzt beschlossen.

Bislang galt hier in der Regel eine Vollablieferungspflicht für Mitglieder von Erzeugerorganisationen. Die Verordnung zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich (Agrarmarktstrukturverordnung), der der Bundesrat am vergangenen Freitag zugestimmt hat, räumt den Mitgliedern nun eine 10-%-Freigrenze ein.

In einer zusätzlich gefassten Entschließung bekräftigten die Länder ihre Forderung an die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Möglichkeit der Doppelmitgliedschaft in Milcherzeugerorganisationen und -genossenschaften ausdrücklich eingeräumt werde.