Donnerstag, 15. Mai 2014

Zwischenfrüchte und Pflanzenschutz bei Leguminosen für Greening erlaubt

Auf ökologischen Vorrangflächen wird der Anbau von Zwischenfrüchten als Greeningmaßnahme anerkannt. Wirtschaftsdünger darf auch ausgebracht werden. Aber die Kulturpflanzenmischungen müssen mindestens zwei Arten enthalten.

http://www.agrarheute.com/einigung-greening-union-und-spd
http://dlz.agrarheute.com/agrarreform-606271