Freitag, 13. November 2015

Bauern kämpfen erfolgreich um Recht auf Nachbau

Die STV betreibt seit 1998 im Auftrag des Bund der Deutschen Pflanzenzüchter und mit Unterstützung des Deutschen Bauernverbandes in Hunderten von Gerichtsverfahren gegen Bauern die Ausforschung der Bauern über ihren An- und Nachbau von Ackerfrüchten sowie die Zahlung von Saatgut – Nachbaugebühren. Die STV wollte jetzt rechtlich erzwingen, dass die Aufbereitungs-Unternehmen über die so genannte „Saatgut-Aufzeichnungsverordnung" alle Kundendaten an die STV weiterleiten sollen.
Eine Genossenschaft in Baden-Württemberg hatte sich geweigert und wurde von der STV verklagt. Während in der ersten Instanz die Richter am Landgericht Mannheim die Aufzeichnungspflicht der Aufbereiter gegenüber der STV bejahten, schlossen sich jetzt die Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe in ihrem Urteil der Argumentation der IG Nachbau und deren Anwälte Jens Beismann und Matthias Miersch (Hannover) an (AZ 6 U 165/14).